Forstliche Gutachten

Kommen Reh-, Rot- oder Gamswild in zu großer Zahl vor, werden vor allem junge Tannen oder Laubbäume wie Eiche oder Edellaubhölzer durch übermäßigen Verbiss der Knospen am Aufwachsen gehindert. Diese bleiben dann gegenüber den weniger schmackhaften Baumarten in ihrer Entwicklung zurück. Aus artenreichen und gemischten Verjüngungen können so im Lauf der Zeit Nadelholzreinbestände mit all ihren Nachteilen entstehen.

Personen messen junge Bäume im WaldZoombild vorhanden

© Bosch, T., (LWF)

Um stabile und standortgemäße Mischwälder in Bayern zu erhalten oder neu zu schaffen, sind daher waldangepasste Schalenwildbestände eine notwendige Voraussetzung. Nur so können die Wälder auch in Zukunft ihre vielfältigen Leistungen optimal erbringen. Aus diesem Grund sind im Waldgesetz für Bayern der Grundsatz "Wald vor Wild" sowie im Bayerischen Jagdgesetz das sogenannte "Waldverjüngungsziel" verankert: "... insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen". Diese Regelungen sollen die Grundeigentümerinnen und -eigentümer in die Lage versetzen, das waldbauliche Potenzial ihrer Wälder bestmöglich ausschöpfen zu können.

Forstliche Gutachten im Detail

Wenn Sie sich für die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten im Detail interessieren, klicken Sie auf die einzelnen Bilder. Dort erwarten Sie interaktive Karten zu den Verbisssituationen der Baumarten Fichte, Tanne, Kiefer, Buche und Eiche, sowie zu der Kategorie Edellaubbäume.

Gutachten zur Situation der Waldverjüngung

Personen unterhalten sich im Wald mit Hund an der Leine.Zoombild vorhanden

© Bosch, T., (LWF)

Um beurteilen zu können, ob Wald und Wild miteinander in Einklang stehen, braucht es regelmäßige Informationen über den Zustand der Waldverjüngung. Aus diesem Grund erstellen die Forstbehörden für jede der rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern alle drei Jahre ein Forstliches Gutachten. Die Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986 und wurden 2015 bereits zum elften Mal erstellt.

In den Forstlichen Gutachten (kurz auch Vegetationsgutachten genannt) werden die Situation der Waldverjüngung sowie die Verbiss- und Fegeschäden durch Schalenwild erfasst und bewertet. Der wichtigste Weiser für den Schalenwildeinfluss auf die Waldverjüngung ist der Anteil der Pflanzen mit frischem Leittriebverbiss. Darüber hinaus werden weitere Auswertungen der Verjüngungsinventur sowie Erkenntnisse zur Waldsituation z. B. aus Waldbegängen für die Einwertung der Situation der Waldverjüngung herangezogen.

Die Forstlichen Gutachten sind somit ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne durch die Beteiligten. Sie liefern einen wichtigen Beitrag, um die Diskussionen in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen und vor Ort gemeinsam wald- und wildverträgliche Lösungen zu finden.

Bayernweite Verjüngungsinventur

verbissener junger BaumZoombild vorhanden

© Kudernatsch, T.

Eine wesentliche Grundlage für die Forstlichen Gutachten sind die Ergebnisse der in ganz Bayern systematisch durchgeführten Verjüngungsinventur. Grundeigentümer, Jagdpächter und Jagdbehörden erhalten dadurch ein objektives und verlässliches Instrument zur Hand, um den Einfluss des Schalenwildes auf die Waldverjüngung zu quantifizieren.

Die Auswahl der Aufnahmeflächen erfolgt dabei nach einem systematisch angelegten Gitternetz. Pro Hegegemeinschaft werden zwischen 30 und 40 Verjüngungsflächen erfasst.
Auf jeder Fläche werden entlang einer Geraden an fünf Stichprobepunkten jeweils 15 Einzelbäumchen untersucht, die größer oder gleich 20 Zentimeter sind. Dabei werden folgende Kriterien erfasst:
  • Baumart und Höhe
  • Leittriebverbiss durch Schalenwild
  • Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild
  • Fegeschäden

Soweit vorhanden werden an jedem der fünf Stichprobenpunkte auch die nächstgelegenen fünf Bäumchen aufgenommen, die kleiner als 20 Zentimeter sind sowie diejenigen, die bereits über die maximale Verbisshöhe hinausgewachsen sind.

Weiterentwicklungen haben sich bewährt

zwei Männer peilen eine Gerade im Wald ein.Zoombild vorhanden

© Bosch, T., (LWF)

Im Jahr 2012 wurde das Verfahren der Forstlichen Gutachten weiterentwickelt. So wurden beispielsweise für viele Jagdreviere in Bayern erstmals ergänzende Revierweise Aussagen erstellt, bei den Auswertungen standardmäßig auch die unverbissenen Pflanzen dargestellt und weitere zusätzliche Auswertungen angeboten.
Diese Neuerungen haben dazu beigetragen, die Aussagekraft und Transparenz der Forstlichen Gutachten zu erhöhen und die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken, weshalb sie auch künftig ein fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten sein werden. Dies ergab eine Befragung, die von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) durchgeführt wurde.

Die detaillierten Ergebnisse dieser Befragung finden Sie hier (LWF) Externer Link

Weiterführende Informationen rund um das Forstliche Gutachten finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Forstverwaltung und dem Waldbesitzer-Portal. Dort können Sie beispielsweise Details über die gesetzlichen Grundlagen, das Aufnahmeverfahren, die Revierweisen Aussagen oder die Ergebnisse der letzten Jahre erfahren.

Aus anderen Rubriken

Rehe und Vegetation - ein komplexes Wirkungsgefüge

Das Rehwild und andere Schalenwildarten beeinflussen unsere Wälder in großem Maße. Hier erfahren Sie mehr über das Wirkungsgefüge zwischen Rehen und Vegetation. Mehr