Letzte Änderung: 21.03.2022
Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd
Es handelt sich um allgemeine Auskünfte, die sich auf die jeweils aktuell bekannte Sachlage und die aktuell geltende Fassung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) beziehen.
Wir bitten zu beachten, dass in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten weitergehende oder ergänzende Anordnungen sowie Ausnahmegenehmigungen, die einen generellen Personenkreis oder eine allgemeine Fallkonstellation betreffen, bestehen können.
Die Sach- und Rechtslage kann sich sehr schnell ändern. Die Hinweise werden je nach Sachstand schnellstmöglich aktualisiert und um weitere Themen ergänzt.
Allgemeine Hinweise zu den Corona-Reglungen für Jagende
Die FFP2-Maskenpflicht gilt insbesondere:
- in Gebäuden und geschlossenen Räumen
- in geschlossenen öffentlichen Fahrzeugbereichen, Kabinen und Ähnlichem
- bei Veranstaltungen
Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich nicht:
- im Freien (außer bei Veranstaltungen)
- an einem festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
Als geimpfte Personen gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind und Personen, die von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden. Als genesene Personen gelten Personen, die von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. Geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, gelten als geboostert.
- 3G: geimpft, genesen, getestet
- 2G: geimpft, genesen
- 2G plus: geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht) oder geimpft und zusätzlich geboostert oder genesene Personen, wenn das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt oder geimpfte Personen, die zwei Impfstoffdosen erhalten haben und deren zweite Impfstoffgabe mindestens 14 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Stand: 21.03.2022
Hinweise zur Zulässigkeit der Jagd
Aktivitäten im Freien wie Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. ist gestattet.
Wird die Jagd außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt, so sind bei der Rückreise in den Freistaat Bayern die geltenden Einreisebestimmungen zu beachten.
Stand: 21.03.2022
Hinweise zur Bayerischen Jäger- und Falknerprüfung und -ausbildung
Der Prüfungsbetrieb (schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil) der bayerischen Jägerprüfung sowie der Falknerprüfung kann stattfinden. In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Die Teilnahme an der Jäger-und Falknerprüfung ist unter Beachtung der 3G-Regelung möglich.
Bei der Durchführung der Jägerprüfung sowie der Falknerprüfung sind zudem die Vorgaben des mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten jeweiligen Hygienekonzepts zu beachten.
Die Organisation der Prüfungstermine ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen sehr erschwert. Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Pandemie im Interesse der Allgemeinheit, aber auch der Prüflinge und Angehörigen sowie aller Prüferinnen und Prüfer, Ausbilderinnen und Ausbilder die entsprechenden Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen getroffen werden müssen.
Die jagdliche Ausbildung ist zulässig. In geschlossenen Räumen sind die 3G-Regelungen zu beachten. Der Veranstalter hat ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu beachten (§ 6 Abs. 1 S. 1 der 15. BayIfSMV).
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Stand: 17.02.2022
Hinweise zu Jagdhunden
Die Jagdhundeprüfungen sind möglich. In geschlossenen Räumen sind die 3G-Regelungen zu beachten. Im Außenbereich besteht keine Maskenpflicht. In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Die Jagdhundeausbildung ist zulässig. In geschlossenen Räumen sind die 3G-Regelungen zu beachten. Der Veranstalter hat ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu beachten (§ 6 Abs. 1 S. 1 der 15. BayIfSMV).
Im Außenbereich besteht keine Maskenpflicht. In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Stand: 17.02.2022
Hinweise zur Nutzung von Schießstätten
Der Betrieb und die Nutzung von Schießstätten ist grundsätzlich zulässig. Bei der Nutzung der Schießstätten gilt 3G. Der Veranstalter hat ein Infektionsschutzkonzept auf der Grundlage des Rahmenkonzepts Sport auszuarbeiten, welches den Bestimmungen des Rahmenkonzepts zu entsprechen hat und dieses auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
In den Schießstätten (in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener Kabinen und Ähnlichem) gilt FFP2-Maskenpflicht.
Stand: 17.02.2022

