Aufwandsentschädigung für ASP-Monitoring

Bache

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Neben der Reduktion der Schwarzwilddichte ist die Früherkennung ein wichtiger Bestandteil der Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Daher gewährt das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für die Beprobung verendet aufgefundener, auffällig erlegter und verunfallter Wildschweine (Fallwildmonitoring) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 €.


Untersuchungen zur Früherkennung der Afrikanischen (ASP) und Klassischen Schweinepest (KSP) sind nach Schweinepest-Monitoring-Verordnung durchzuführen bei:

• verendet aufgefundenen Wildschweinen
• erlegten Wildschweinen, die Auffälligkeiten zeigen.

Details dazu entnehmen Sie bitte dem von der Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellten "Merkblatt zur Probenentnahme beim Schwarzwild".

Merkblatt LGL zur Probenentnahme beim Schwarzwild Externer Link

Weitere Informationen und das Antragformular finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Externer Link