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Wissenswertes auf einen Blick
"Knurren", "Keckern" und "Kreischen" sind bekannte Laute des Waschbären. Hören Sie selbst.
Autor: Tembrock, Günter / Tierstimmenarchiv Berlin
Die Jagdstrecken des Waschbären in Bayern weisen einen ansteigenden Trend auf. Während in den 90er Jahren stets um die 100 Waschbären erlegt wurden, zeigt sich in den letzten zehn Jahren ein deutlicher Anstieg von rund 200 auf aktuell über 1.000 Waschbären. Der Waschbär zeigt in Bayern eine Ausbreitung von Norden in Richtung Süden.
Im grauen Kasten links neben der Bayernkarte gelangen Sie zur Datenbankrecherche. Dort entscheiden Sie selbst welche Daten Sie sehen möchten. Seien es Regierungsbezirke, Landkreise, Hegegemeinschaften, letztes oder länger zurück liegendes Jagdjahr. Durch Auswahl eines oder mehrerer Kriterien wird die Kartendarstellung geändert.
Den Kartenausschnitt verändern Sie durch Bewegen des Mausrads oder den Gebrauch der "+" und "-" Symbole. Klicken Sie auf einen Landkreis, erhalten Sie Detailinformationen zur Jagdstrecke dieses Landkreises.
In die Streckenliste wird vom Jagdpächter oder Eigenjagdbesitzer alles in seinem Revier erlegte Wild und aufgefundenes Fallwild, das anderweitig zu Tode gekommenen ist, z.B. durch Straßenverkehr, Krankheit, Witterungseinfluss oder Alter, eingetragen. Die Liste ist zum Ende des Jagdjahres der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Das StMELF erhebt diese Daten und stellt sie in dieser Art und Weise erstmalig zur Verfügung.
Die Revierinhaber von zusammenhängenden Jagdrevieren, die einen bestimmten Lebensraum für das Wild umfassen, können eine Hegegemeinschaft bilden, um eine ausgewogene Hege der vorkommenden Wildarten und eine einheitliche großräumige Abschussregelung zu ermöglichen (§ 10a Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes).
Gesamtstrecke seit 1985 (© LfL)
Nahrung
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Verbreitung
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Waschbär und Mensch
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Waschbären im Jahresverlauf
Jagdliche Begriffe
Für den Waschbär werden unter den Jägern folgende Begriffe verwendet:
Jagd und Management
Der Waschbär ist auf EU- Ebene in der Unionsliste der invasiven Arten gelistet (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Die Verordnung sieht ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und dem Management invasiver Arten vor. Deshalb muss der Waschbär auch in Deutschland den Vorgaben entsprechend behandelt werden. Der Waschbär hat keine Schonzeit und darf ohne Einschränkung bejagt werden (gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG).