Stand: 02.06.2021
Der Jagdschein
Wer zur Jagd gehen will, muss Inhaber eines gültigen Jagdscheins sein. Um die Jagd tatsächlich ausüben zu können, benötigen Sie zusätzlich zum Jagdschein auch eine Jagdmöglichkeit, zum Beispiel ein gepachtetes Jagdrevier, einen Begehungsschein in einem Jagdrevier oder ein Einladung zu einer Jagd. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Jagdschein.
Antrag und Erteilung
Voraussetzungen
Um einen Jagdschein lösen zu können, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Prüfungszeugnis
- Zunächst müssen Sie im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden haben. Das Prüfungszeugnis ist mit dem Antrag vorzulegen.
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie müssen hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorlegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden) entspricht.
- Vollendung des 18. Lebensjahrs (Ausnahme Jugendjagdschein)
- Zuverlässigkeitsprüfung
- Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen. Um dies zu überprüfen, werden unter anderem bei den Strafverfolgungsbehörden Informationen eingeholt.
Jagdscheinarten und Jugendjagdschein
Jagdscheine werden in folgenden Formen erteilt
- Dreijahresjagdscheinen
- Einjahresjagdscheinen
- Tagesjagdscheinen (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
Sonderform Jugendjagdschein
Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson - die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Außerdem dürfen Sie damit an keinen Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Gebühren und Gültigkeit
Die Jagdscheingebühr, einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens, beträgt grundsätzlich:
- Dreijahresjagdschein: 150 Euro
- Einjahresjagdschein: 60 Euro
- Tagesjagdschein: 15 Euro
- Jugendjagdschein: 37,50 Euro
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
- Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfungsordnung
Jagdscheinstatistik
Zuständig für die Erteilung der Jagdscheine sind die Unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten.
Eine Voraussetzung ist das Bestehen der Jägerprüfung.
Interaktive Karte der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber Bayerns
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Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Daten mit Hilfe der Unteren Jagdbehörden erhoben und veröffentlicht nun zum ersten Mal die Statistik auf diese neuartige Weise.