Wildtierportal aktuell Dezember/2018

Schalldämpfer für Jäger: Derzeitige Verwaltungspraxis wird beibehalten

Schalldaempfer Kopf Ohr

© A. R. / pixelio.de

Das Bundesverwaltungsgericht hat – als oberstes Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland – am 28.11.2018 eine Entscheidung getroffen, dass Schalldämpfer nicht erforderlich sind und andere Mittel des Gehörschutzes gleich wirksam sind (Ohrkapseln, Im-Ohr-Schutz), um das Gehör der Jäger vor dem Mündungsknall zu schützen. Die Entscheidung erging im Wege der sogenannten Sprungrevision, das heißt es wurde anders als üblich keine Berufungsinstanz zwischengeschaltet. Das Verfahren wurde unmittelbar nach dem in erster Instanz zuständigen Verwaltungsgericht dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz vorgelegt. In der Revision werden nur Rechtsfragen geprüft. Die entscheidungsrelevanten Tatsachen können demgegenüber nur in erster (und zweiter) Instanz geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht war daher bei seiner Entscheidung an die Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts gebunden, die wegen der Sprungrevision nicht noch einmal von einem Berufungsgericht – in Bayern wäre dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – überprüft worden sind.



An der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichtes, die das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidung so zugrunde legen musste, bestehen aus Sicht des Bayerischen Innenministerium erhebliche Zweifel. Gehörschutz am Ohr ist weder für alle Jäger noch Jagdarten geeignet. Außerdem wird das Problem von Umweltbelastungen (Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner, Erholungsverkehr etc.) durch den Einsatz von Gehörschutz nicht gelöst. Am effektivsten können gesundheitsgefährdende Emissionsquellen an der Lärmquelle (Mündungsknall) reduziert werden. Angesichts dessen gibt das Urteil keinen Anlass, die derzeitige Verwaltungspraxis in Bayern zu ändern. Dies wurde vom Bayerischen Innenministerium bereits allen Waffenbehörden in Bayern mitgeteilt.



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