Jagdrecht in Bayern

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In unserem Kulturkreis sollen Wildarten als Mitgeschöpfe nur aus vernünftigem Grund getötet werden. Das Jagdrecht sorgt für den gesetzlichen Rahmen, in dem die Jagd ausgeübt werden darf. Bei der Jagd und dem Wildtiermanagement nimmt der verantwortliche Mensch nicht nur Rechte war, er muss auch Pflichten erfüllen.
So umfasst das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet Wildarten zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Aus dem Bayerischen Jagdgesetz, Art. 1 Gesetzeszweck: Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als Teil des natürlichen Wirkungsgefüges in ihrer Vielfalt zu bewahren.

Änderung des Waffengesetztes 2020 – Auswirkungen auf die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen

Seit dem 20. Februar 2020 ist die Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Damit soll dem Grundsatz „keine Waffen in die Hände von Extremisten“ Rechnung getragen werden. Zwischenzeitlich wurden in Bayern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die elektronische Anfragemöglichkeit der Kreisverwaltungsbehörden sicherzustellen. Damit kann auch bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die notwendige Regelanfrage erfolgen.

Für den „Löwenanteil“ der über 70.000 bayerischen Jägerinnen und Jäger, die bereits jetzt über eine Waffenbesitzkarte verfügen, sind keine weiteren Schritte veranlasst.
Anders ist es bei einem kleinen Teil der Jägerschaft, für den noch keine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden ist. Für diese Gruppe wurde in Bayern eine bürgerfreundliche Lösung eingeführt. Dadurch kann eine Waffenbesitzkarte schneller ausgestellt werden, wenn eine Schusswaffe erworben wird.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, einen „Bedingten Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aus Anlass der Erteilung eines Jagdscheins“ zu stellen. Dadurch kann eine Waffenbesitzkarte schneller ausgestellt werden, wenn Sie eine Schusswaffe erworben haben. Dem Antragsteller entstehen hierdurch keine finanziellen Nachteile. Kosten für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte entstehen in der üblichen Höhe erst zu dem Zeitpunkt, in dem eine Eintragung von Waffen konkret beantragt und die Waffenbesitzkarte tatsächlich ausgestellt wird.

Die unteren Jagdbehörden werden die betroffenen Personen über dieses effiziente Verfahren auf geeignete Weise informieren.

Gesundheitsschutz durch Schalldämpfer möglich

Menschlicher Kopf mit Hand am Ohr

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Durch den Schussknall bei der Jagdausübung können gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Hörvermögen ausgelöst werden.
Gehörschutz am Ohr ist nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Außerdem wird dadurch das Problem der Umweltbelastungen (Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner, Erholungsverkehr etc.) nicht reduziert.
Mit der Verwendung von Schalldämpfern wird die gesundheitliche Gefährdung, die bei der Abgabe eines Schusses entsteht, verringert. Der Schussknall wird hierbei nicht völlig, aber um 20 bis 30 Dezibel verringert. Durch diese Reduzierung wird eine für den Gesundheitsschutz entscheidende Lärmschwelle unterschritten.
Mit der am 20.02.2020 in Kraft getretenen Dritten Waffenrechtsänderung wurde der rechtliche Umgang mit Schalldämpfern im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens neu geregelt und für die Jägerschaft maßgeblich erleichtert.

Die wesentlichen Eckpunkte für Jagdlangwaffen für Zentralfeuermunition sind:

  • Lediglich für den jagdlichen Einsatz eines Schalldämpfers ist eine jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig, nicht für das Schießen zu Übungs- bzw. Testzwecken.
  • Es wurde den unteren Jagdbehörden empfohlen, das jagdrechtliche Verbot für Schalldämpfer, die für Jagdlangwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung vorgesehen sind, durch Allgemeinverfügung einzuschränken. Ein entsprechendes Muster wurde den Jagdbehörden übermittelt, von dem sowohl die Jagdausübung innerhalb aller Jagdreviere als auch alle Jagdscheininhaber aus dem Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes/der kreisfreien Stadt erfasst werden. Damit kann dem Gesundheitsschutz bei der Jagdausübung und zugleich dem Bürokratieabbau im Verwaltungsvollzug umfassend Rechnung getragen werden. Im Übrigen entfällt bei Erlass einer solchen Allgemeinverfügung auch die ggf. verwaltungsaufwändigere jagdrechtliche Ausnahme für Jägerinnen und Jäger mit Wohnsitz außerhalb Bayerns.
  • Schalldämpfer können wie Jagdlangwaffen ohne Voreintrag in der Waffenbesitzkarte erworben werden.
  • Ein Schalldämpfer kann gleichzeitig mit dem dafür geeigneten Jagdwaffentyp erworben werden.
  • Schalldämpfer können Berechtigten vorübergehend überlassen werden. Auch der Einsatz von Schalldämpfern auf geliehenen Jagdlangwaffen ist zulässig.

Detailregelungen für den Einsatz von Schalldämpfern auf Jagdlangwaffen sind in den Vollzugshinweisen festgelegt, die auch Regelungen zu Randfeuermunition, Jugend- und Ausländerjagdschein sowie Übungsschießen enthalten:

Vollzugsschreiben von StMELF und StMI pdf 234 KB

Rechtliche Grundlagen

Formblätter für Abschussplanung

Formblätter für Streckenlisten

Weitere Formblätter

Weitere rechtliche Grundsätze

Das Jagdrecht auf einem Grundstück steht der Person zu, in dessen Eigentum das Grundstück steht, wobei das Jagdrecht nur in entsprechend großen Jagdbezirken ausgeübt werden darf, die entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke darstellen.
Zur Jagdausübung als solches gehören das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildarten. Nur der Jäger darf sich dabei auch kranke oder verendete Wildarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sowie Eier von Federwild oder Geweihstangen aneignen.

Das Ziel unserer Jagdgesetze ist es, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern.
Dabei sollen Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst vermieden werden. Insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.

Video: Jagen mit Schalldämpfer

Peter Stieglbauer von der Zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut erläutert die Vor- und Nachteile und was man als Jäger tun muss, um einen Schalldämpfer einsetzen zu können.