Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild

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Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen.
Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2021/2022
Die ungebrochen hochdynamischen ASP-Geschehen in Europa und im Besonderen Deutschland mit ihren teilweisen sprunghaften Ausbreitungstendenzen führen eindringlich vor Augen, dass auch in Bayern jederzeit mit einem ASP-Ausbruch gerechnet werden muss. Angesichts dessen gilt es, die bereits erfolgreich etablierten und bewährten Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
Das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat daher bekanntgegeben, dass die Gewährung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild weiterhin fortgesetzt wird.
Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt. In grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik werden 100 € je Tier gewährt, im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Landkreise:
Regierungsbezirk | Landkreise und kreisfreie Städte |
---|---|
Oberfranken | Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof |
Unterfranken | Rhön-Grabfeld, Haßberge |
Oberpfalz | Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i. d. Oberpfalz |
Niederbayern | Regen, Freyung-Grafenau |
Das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren wird auch für das Jagdjahr 2021/2022 fortgeführt. Weitere Informationen zum Antrags- und Dokumentationsverfahren finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
ASP - Afrikanische Schweinepest
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