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Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen.
Am 17. November 2020 hat der Bayerische Ministerrat eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild beschlossen. Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 werden die bisherigen 20 € pro Stück Schwarzwild auf 70 € gewährt werden, ausgenommen bleiben die für die Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere.
Die Aufwandsentschädigung von 100 € in den an Sachsen, Thüringen sowie der Tschechischen Republik direkt angrenzenden Landkreisen bleibt unverändert.
Das bewährte Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren für die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild wird im Grundsatz beibehalten. Siehe dazu Pkt. „Antragsverfahren zur Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2020/21“.
Für die Aufwandsentschädigung im Jagdjahr 2020/21 ist folgendes zu beachten:
Ab dem 16. Dezember sind durch den antragsstellenden Jagdausübungsberechtigten alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch eine zusätzliche Dokumentation zu plausibilisieren.
Dies kann erfolgen durch:
Die Dokumente sind drei Jahre nach erfolgter Auszahlung aufzuheben und anlassbezogen und/oder auf Grundlage einer risikoorientierten stichprobenartigen Verifizierung der eingereichten Erstattungsanträge für das betreffende Jagdjahr dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als zuständiger Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat angekündigt, die bisherige Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, für das Jagdjahr 2020/21 bayernweit auf Keiler und Überläuferkeiler auszuweiten.
Außerdem wurde eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild von bisher 20 € auf 100 € für die Landkreise, die an Thüringen, Sachsen und die Tschechische Republik angrenzen, angekündigt.
Hierbei handelt es sich um folgende Landkreise und kreisfreie Städte:
Regierungsbezirk | Landkreise und kreisfreie Städte |
Oberfranken | Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i.F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof |
Unterfranken | Rhön-Grabfeld, Haßberge |
Oberpfalz | Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d. Oberpfalz |
Niederbayern | Regen, Freyung-Grafenau |
Das Antrags- und Auszahlungsverfahren für die Jägerschaft wird für die Abrechnung des Jagdjahres 2020/21 beibehalten:
Aktuelle Antragsformulare können auf der Webseite des LGL heruntergeladen werden:
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