Wildkatze
Zoombild vorhanden
© Vornehm R.
Auf leisen Pfoten schleicht die Europäische Wildkatze bereits seit mindestens 300.000 Jahren durch Bayern. Sie war hier heimisch, schon lange bevor die Hauskatze, die von der nubischen Falbkatze abstammt, mit den Römern nach Deutschland kam. Durch Lebensraumverlust und intensive Bejagung galt die Wildkatze in Bayern bis in die 80er Jahre hinein als ausgestorben. Dank einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung dieser scheuen und seltenen Tierart, können heute in vielen Regionen Bayerns wieder Wildkatzen nachgewiesen werden.
Neues Forschungsprojekt: Lebt die scheue Wildkatze auch außerhalb des Waldes?
Pressemitteilung "Neues Forschungsprojekt zur Wildkatze" (StMELF)
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Erscheinungsbild
© Philipp Gilbert
Der stets fleischfarbene Nasenspiegel, sowie lange weiße Schnurrhaare zeichnen die Wildkatze aus. Das wohl auffälligste Merkmal jedoch ist ein lang wirkender, buschiger Schwanz mit wenigen, deutlich voneinander abgesetzten, geschlossenen Ringen und einem stumpfen, schwarzen Ende.
Unterscheidungsmerkmale von Wildkatze und Hauskatze (StMELF)
Wissenswertes auf einen Blick
- Wissenschaftlicher Name: Felis silvestris silvestris
- Gewicht: 4 bis 5 kg
- Größe: entspricht etwa der Größe einer Hauskatze
- Alter: 7 - 10 Jahre; in Gefangenschaft deutlich älter (bis 15 Jahre)
- Geschlechterunterschied: Männchen meist etwas größer und länger als das Weibchen, aber nicht immer deutlich erkennbar
- Anzahl der Jungen: 2 bis 6 Junge pro Wurf
Die Stimme der Wildkatze
Nein, Sie hören hier nicht des Nachbarn Katze - eine echte Wildkatze "maunzt".
Autor: Tembrock, Günter / Tierstimmenarchiv Berlin
Wildkatzen in Bayern
Die Monitoringprogramme der letzten Jahre lassen die Vermutung zu, dass sich die Wildkatzenpopulation in Bayern zunehmend stabilisiert. Schätzungsweise leben derzeit ungefähr 700 Individuen in Bayern. Die Ziele des Wildkatzenplans wurden durch das Monitoring erreicht und Gesamtbayern erfasst. Die Verbreitung der Wildkatze muss trotzdem auch in Zukunft beobachtet und die Bestandsentwicklung weiter gefördert werden.
Lebensraum und Lebensweise
Außerhalb der Paarungszeit sind Wildkatzen ausgesprochene Einzelgänger. Streifgebietsgrößen bis 10 km² sind bei Kudern, den männlichen Wildkatzen, keine Seltenheit. Sie überschneiden sich oft mit mehreren, kleineren, nur ca. 2 bis 5 km² großen Streifgebieten der Katzen. Wildkatzenstreifgebiete können sich je nach Witterung, Jahreszeit und Nahrungsangebot verlagern.
Ernährung
Wildkatzen-Lockstockmonitoring
Zoombild vorhanden
© BUND / Buergel A.
Nachdem alle Haare abgesammelt sind, wird der Lockstock mit einem Bunsenbrenner abgeflammt, um eventuelle Rückstände zu entfernen. Anschließend wird er wieder aufgeraut und mit Baldrian besprüht.
Haare der Wildkatze im Labor
Von den Lockstöcken abgesammelte Haare werden vom Bayerischen Amt für Waldgenetik in Teisendorf genetisch analysiert.
Denn nur so kann man eindeutig feststellen, ob es sich um Hauskatzen- oder Wildkatzenhaare handelt. Bei der genetischen Analyse können die einzelnen Bausteine der Erbinformation genau identifiziert werden. Manche von ihnen unterscheiden sich bei Haus- und Wildkatzen. Somit ist eine eindeutige Unterscheidung der Arten möglich. Falls genügend Haare mit Wurzel vorhanden sind (meist mehr als 5), besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen "genetischen Fingerabdruck" des untersuchten Tieres zu erstellen. Damit ist dann auch eine Unterscheidung zwischen Individuen und eine Geschlechterbestimmung möglich. Sogar die Region aus der die Katzen stammen kann näher definiert werden.
Wildkatzen im Jahresverlauf
Jägersprache
Rund um die Wildkatze werden unter den Jägern folgende Begriffe verwendet:
- Kuder: Männchen
- Katze, Kätzin: Weibchen
- Ranzzeit: Fortpflanzungszeit
- Seher: Augen
- Gehöre: Ohren
- Läufe: Beine
- Waffen: Krallen
- Fänge: Zähne
- Rute: Schwanz
Management
Es besteht jedoch eine ganzjährige Schonzeit. Das heißt Wildkatzen dürfen weder aufgesucht, noch darf ihnen nachgestellt werden. Auch das Erlegen oder Fangen ist verboten.
Die illegale Tötung eines ganzjährig geschonten Wildtieres stellt eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes dar.
Wild in Bayern

