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Erscheinungsbild
Der Fischotter ist die längste und nach dem Dachs die zweitschwerste heimische Marderart. Die Weibchen sind in der Regel kleiner und leichter als die Männchen. Das oberseits braune, unterseits fast weiße Fell des Fischotters ist mit 50.000 Haaren je Quadratzentimeter äußerst dicht und stellt somit einen perfekten Schutz vor Nässe und Kälte dar. Die kurzen, kräftigen Beine sind mit fünfzehigen, krallenbewehrten Pfoten ausgestattet. Die Zehen sind durch Schwimmhäute miteinander verbunden.
Durch seine schlanke und lang gestreckte Körperform ist der Fischotter perfekt an das Leben im Wasser angepasst. Er besitzt einen langen, spitz zulaufenden und im Querschnitt runden Schwanz, der etwa halb so lang ist wie der restliche Körper. An dem abgeflachten Schädel sind Nase, Augen und Ohren in einer Linie angeordnet. Beim Auftauchen muss der Otter seinen Kopf deshalb nur leicht aus dem Wasser heben, um seine Umgebung mit allen Sinnen wahrnehmen zu können.
Im Gesicht und an den Ellenbogen verfügt er über stabile Tasthaare. Sie ermöglichen ihm die Jagd unter Wasser selbst bei schlechten Sichtverhältnissen. Ausgewachsene Fischotter sind ausgezeichnete Schwimmer und Taucher, die sich bis zu acht Minuten unter Wasser aufhalten können.
Wissenswertes auf einen Blick
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Auch Fischotter sind in der Lage Laute von sich zu geben.
Diese Kontaktlaute können vor allem während der Paarungszeit vernommen werden.
Im Wesentlichen werden diese unterschieden in: Keckern, Murren und Pfeifen.
Hier hören Sie das Murren eines Fischottermännchens.
Autor: Altmann, Dagmar / Tierstimmenarchiv Berlin
Seit den 1990er Jahren breitet sich der Fischotter vor allem aus Österreich und Tschechien, aber auch aus dem Bayerischen Wald kommend wieder in Bayern aus. Weite Bereiche der östlichen Landesfläche sind in der Zwischenzeit wieder flächendeckend vom Fischotter besiedelt. Bei fortschreitender Ausbreitung wird er geeignete Lebensräume in ganz Bayern wiederbesiedeln.
Diese Entwicklung führt zu Konflikten, wenn Fischotter in Teichanlagen fischereiwirtschaftliche Schäden verursachen. Deswegen setzt die Staatsregierung seit 2016 den Fischottermanagementplan um (siehe Jagd und Management).
Da Fischotter eine sehr heimliche Lebensweise führen, ist es schwierig eine Aussage über die Bestandsgröße zu treffen. Indirekte Nachweise (u.a. Trittsiegel und Losung) geben Aufschluss über die Anwesenheit von Fischottern. Bestandsgrößen können mittels eines genetischen Monitorings ermittelt werden. Hierfür werden durch Abstriche an frischen Losungen gewonnene Proben der Individuen mittels genetischer Verfahren analysiert. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht führt das bayerische Landesamt für Umwelt alle sechs Jahre eine Fischotterkartierung (Anwesenheit) durch. In Bayern ist die Bestandsgröße nicht bekannt.
Lebensraum und Lebensweise
Fischotter fühlen sich am und im Wasser heimisch (© Leighverrall–Fotolia.com)
Frische glänzende Fischotterlosung (© LfL)
Ernährung
Fischotter fressen überwiegend Fische (© fotolia / Anna Kucherova)
Fischotter im Jahresverlauf
Die Hauptpaarungszeit ist im Februar und März, kann sich aber auch über das ganze Jahr erstrecken. Nach einer Tragzeit von ca. 60 Tagen werden die meist 2 bis 3 Jungen in einem Bau geboren. Sie kommen blind zur Welt und öffnen nach etwa einem Monat die Augen. Mit sechs Wochen unternehmen sie dann die ersten Schwimmversuche. Die Jungen begleiten ihre Mutter bis zu 14 Monate lang und lernen dabei alles, was man als Fischotter zum Überleben braucht. Danach wandern die Jungtiere aufgrund ihres typischen Territorialverhaltens ab und suchen sich eigene Reviere. Gesäugt werden die Jungen bis Ende November.
Jagdliche Begriffe
Für die Marderartigen werden unter den Jägern unter anderem folgende Begriffe verwendet:
Jagd und Management
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG unterliegt der Fischotter dem Jagdrecht. Es besteht eine ganzjährige Schonzeit.
Die illegale Tötung eines ganzjährig geschonten Wildtieres ist eine Straftat nach § 38 Abs.1 Nr.2 Bundesjagdgesetz.
Zusätzlich unterliegt der Fischotter dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und ist dort als streng geschützte Art gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 10 gelistet.
Aufgrund der Zunahme von Konflikten zwischen fischereilichen Interessen der Menschen und den Lebensraumansprüchen des Fischotters hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (STMELF) 2013 einen Managementplan durch die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) erstellen lassen.