Bejagungsschneisen: Anlage und Förderung

Maisfeld Seitenansicht

© LfL

Die Bejagung in den schadensträchtigen Sommermonaten gestaltet sich in der Feldflur zunehmend schwierig, insbesondere wenn regional große zusammenhängende Getreideanbauflächen vorhanden sind. Es ist unzweifelhaft, dass Schwarzwild vom Deckungs- und Nahrungsangebot im Lebensraum der Agrarlandschaft profitiert. Getreidearten, allen voran Mais, dienen dem Schwarzwild nicht nur als Fraß, sondern auch als Einstand.

Mit der Anlage von Bejagungsschneisen können weitere Möglichkeiten für eine Bejagung von Wildschweinen vor allem in Maisschlägen geschaffen werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Bejagungsschneisen anzulegen. Dies können Streifen sein, die mit anderen Kulturpflanzen bebaut, ganz aus der Produktion genommen oder durch vorzeitige Beerntung eines Teils der angebauten Kultur angelegt werden.

Die Jäger können solchen Streifen für die Schwarzwildbejagung nutzen. Eine Pflicht des Bewirtschafters zur obligatorischen Anlage von Bejagungsschneisen gibt es allerdings nicht. In der Kommunikation zwischen Landwirt und Jäger liegt daher ein wesentlicher Schlüssel, wenn durch Schneisen in Getreidekulturen, Raps und anderen Kulturen Bejagungserleichterungen geschaffen und somit Wildschäden in der Feldflur verhindert werden sollen.

In wenig strukturierten und großflächigen Schlägen kann durch Bejagungsschneisen eine weitere Bejagungsmöglichkeit geschaffen werden. Der Landwirt sollte allerdings die Effektivität gegen den nicht unerheblichen praktischen Aufwand zur Anlage von Bejagungsschneisen abwägen (Deckungsbeitragsverluste je nach Art der Anlage; betriebliche Bedingungen im Einzelfall sind Grundlage für die Anbauentscheidung; Arbeitsaufwand pro Hektar steigt mit abnehmender Schlaggröße und abnehmender Größe der Bejagungsschneisen).

Außerdem gibt es in Bayern Regionen, in denen von Bejagungsschneisen keine wesentlichen Erleichterungen für die Schwarzwildbejagung bzw. die Wildschadensverhütung ausgehen. Die Anbau- bzw. Flächenstruktur erübrigt in einigen Regionen Bayerns die Anlage von Bejagungsschneisen aufgrund des Nebeneinanders einer Vielzahl unterschiedlicher Kulturen mit verschiedenen Erntezeitpunkten im Jahresverlauf und wegen der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen, die in der Regel deutlich kleinere Feldstrukturen als zum Beispiel in den neuen Bundesländern aufweisen.

Bayern hat zum einen von der seit letztem Jahr auf Bundesebene eröffneten Möglichkeit einer vereinfachten Beantragung freiwillig angelegter Blühstreifen und Bejagungsschneisen auf Maisflächen konsequent Gebrauch gemacht. Es kann die gesamte Fläche als "Mais mit Blühstreifen / Bejagungsschneise" (Nutzungscode 177, 410) im Mehrfachantrag angegeben werden ohne separate grafische Erfassung der Blühstreifen bzw. Bejagungsschneisen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Streifen / Schneisen nur einen deutlich untergeordneten Anteil am beantragten Maisschlag von maximal etwa 20 Prozent einnehmen. Sie sind entweder abzuernten oder stillzulegen, dann aber jährlich vor dem 16. November zu pflegen (z. B. Mulchen).
Zum anderen kann bei Raps- und Getreidebeständen die ganze Fläche dennoch mit der jeweiligen Hauptkultur beantragt werden, wenn die für eine bessere Bejagung erforderlichen Bejagungsschneisen bzw. „Schusslöcher“ in diesen Kulturen üblicherweise erst nach erfolgter Aussaat durch eine frühzeitige Ernte des Aufwuchses angelegt werden.
Beide Möglichkeiten können im KULAP unter Beachtung der Auflagen in den jeweiligen Maßnahmen angewandt werden. Es ergeben sich somit keine förderrechtlichen Nachteile durch die Anlage von Bejagungsschneisen.

ein Feldhase sitzt in einem abgeernteten Kornfeld.Zoombild vorhanden

© Schaef, M.

Lediglich bei eigens als Wildlebensraum eingesäten Blühflächen im KULAP dürfen keine Bejagungsschneisen bzw. "Schusslöcher" angelegten werden.
Bei vertieften Nachfragen und Beratungsbedarf zur Förderung stehen die ÄELF-Bereich Landwirtschaft zur Verfügung.
Bei der Abwägung der Anlage von Bejagungsschneisen ist aber auch zu berücksichtigen, dass sie nicht nur für das Schwarzwildmanagement Relevanz haben. Sie können je nach Anlageart bestimmte Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes begünstigen. In der Landwirtschaft bietet das "Greening" neue Möglichkeiten. Sprechen Sie daher auch mit Ihrem zuständigen Wildlebensraumberater vor Ort!

Wildlebensraumberatung in Bayern

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