Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild

Keiler auf Wiese

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Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen.

Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2022/2023

Für eine Verhinderung einer Einschleppung der ASP durch infiziertes Schwarzwild nach Bayern ist es von essenzieller Bedeutung, die heimische Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren, da nur hierdurch die Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam verhindert werden kann. Aus diesem Grund hat das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild auch für das Jagdjahr 2022/20223 (01.04.2022 – 31.03.2023) fortgesetzt wird.

Für das Jagdjahr 2022/2023 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt. In grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik werden 100 € je Tier gewährt, im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Landkreise:

RegierungsbezirkLandkreise und kreisfreie Städte
OberfrankenCoburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof
UnterfrankenRhön-Grabfeld, Haßberge
OberpfalzTirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i. d. Oberpfalz
NiederbayernRegen, Freyung-Grafenau

Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren auch für das Jagdjahr 2022/2023 fortführen.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Externer Link

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