Hohltaube

Hohltaubenpaar auf einem Ast sitzendZoombild vorhanden

© Wimmer N.

Die Hohltaube ist die einzige heimische Wildtaube, die in Höhlen brütet. Da sie diese aber nicht selbst "zimmern" kann, ist sie auf das Vorhandensein von Großhöhlen (überwiegend Schwarzspechthöhlen) angewiesen. Solche Höhlen finden sich bevorzugt in älteren Wäldern mit dicken Bäumen. Gibt es keine derartigen natürlichen "Behausungen", werden alternativ auch Nistkästen angenommen.

Erscheinungsbild

Hohltaube fliegt in ihre Baumhöhle
Die Hohltaube trägt ein blaugraues Gefieder ohne weiße Gefiederpartien. Die Halspartie ist je nach Belichtung grün bis purpurn glänzend. Außerhalb von Wäldern und Ortschaften ist sie leicht mit den ähnlich aussehenden Haustauben zu verwechseln.
Sie erreicht wie diese ein Gewicht von ca. 300 Gramm und eine Körperlänge von etwa 30 Zentimetern. Männliche und weibliche Hohltauben sind anhand des Aussehens nicht zu unterscheiden.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Wissenschaftlicher Name: Columba oenas
  • Gewicht: bis 360 Gramm
  • Größe: Körpergröße bis 32 cm
  • Alter: bis 12 Jahre
  • Geschlechterunterschied: kein sichtbarer
  • Gelege: meist 2 Eier, 2 bis 4 Bruten pro Jahr

Die Stimme der Hohltaube

Der dumpfe Gesang der Hohltaube ist ein meist zweisilbiges "oh-ruo", von dem die erste Silber stärker betont und langgezogen wird.

Autor: Frommolt, Karl-Heinz / Tierstimmenarchiv Berlin

Hohltauben in Bayern

In Bayern ist die Hohltaube als ungefährdete Art eingestuft. In Bezug auf das Brutvorkommen ist der Erhaltungszustand günstig. Die Hohltaube ist in Bayern lückenhaft verbreitet. Der tendenziell zunehmende Brutbestand wird auf 4.100 bis 7.000 Brutpaaren geschätzt.

Lebensraum und Lebensweise

Als Höhlenbrüter ist die Hohltaube bevorzugt dort anzutreffen, wo es zahlreiche alte Bäume gibt. Ältere Wälder (insbesondere Buchenmischwälder) gehören daher genauso zu ihrem Lebensraum wie Parkanlagen oder Alleen.
Da sie sich gegenüber anderen Höhlenbrütern nur schlecht durchsetzen kann, fühlt sie sich umso wohler, je größer das Angebot an Höhlenbäumen ist. Der Konkurrenzkampf um einen geeigneten Nistplatz lässt sich dann leichter vermeiden.
In Bayern ist die Hohltaube überwiegend ein Zugvogel und somit nur während des Sommers zu Gast. Ihre Nahrung sucht sie überwiegend in der offenen Landschaft, wo sie häufig in größeren Schwärmen, zum Teil auch zusammen mit anderen Taubenarten, anzutreffen ist.

Ernährung

Auf brachliegenden oder frisch gepflügten Feldern und Stoppeläckern werden Samen, Früchte und Beeren aufgesammelt. Im Wald gehören auch Pflanzenteile und Eicheln zum Nahrungsspektrum. Zum Zerkleinern der Nahrung werden kleine Steinchen aufgenommen, die im Magen als "Mahlsteine" dienen. Mehrmals täglich suchen Hohltauben Wasserstellen (Tränken) auf, um ihren Flüssigkeitsbedarf zu decken.

Hohltauben im Jahresverlauf

Im März/April kehren die Hohltauben aus ihren Winterquartieren zurück. Sobald sie an ihrem Nistplatz angekommen sind, beginnen sie mit der Balz. Nach erfolgter Paarbildung bleiben die männlichen und weiblichen Tiere in der Regel eine Saison zusammen, vereinzelt auch länger. Die ehelichen Pflichten wie Brüten oder Jungenaufzucht werden dabei gerecht auf beide Partner verteilt.
Gebrütet wird meist im Zeitraum von April bis September, wobei zwischen zwei und vier Bruten möglich sind. Das Gelege besteht i. d. R. aus zwei Eiern. Die Nestlingszeit ist abhängig von der Jahreszeit und dem Nahrungsangebot und beträgt 18 bis 30 Tage.
Nachdem das Brutgeschäft abgeschlossen ist, treten die Hohltauben ab Mitte September wieder die Rückreise in ihre angestammten Winterquartiere an.

Jägersprache

Für die Hohltauben werden unter den Jägern folgende Begriffe verwendet:

  • Tauber: männliche Taube
  • Täubin: weibliche Taube
  • Gelege: im Nest abgelegte Eier
  • Balz: Paarungszeit
  • Nestlingszeit: Zeit vom Schlüpfen bis zum flügge werden

Management

Die Hohltaube hat in Bayern eine ganzjährige Schonzeit, was bedeutet, dass sie nicht bejagt wird.

Die illegale Tötung eines ganzjährig geschonten Wildtieres stellt eine Straftat nach § 38 Abs.1 Nr.2 des Bundesjagdgesetzes dar.

Auch das Sammeln und Stören von Gelegen des Federwildes ist verboten nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und § 22 Abs. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG).

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