Rotwildgebiete: Genügend Platz für wilde Hirsche

röhrender Hirsch im NebelZoombild vorhanden

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Um Lebensraum und seinen Bestand zu sichern, wurden in Bayern sogenannte Rotwildgebiete geschaffen. Sie sind Teil der freien Natur, nicht abgezäunt und für Mensch und Tier frei zugänglich. Die bayerischen Rotwildgebiete entsprechen mit insgesamt etwa 800.000 Hektar der Flächengröße von knapp 2 Millionen Fußballfeldern.

Bei der Festlegung dieser Rotwildgebiete wurden auch Rotwildvorkommen in den angrenzenden Bundesländern bzw. Staaten berücksichtigt, um Lebensräume miteinander zu vernetzen. Rotwildgebiete werden manchmal als "Krücke" des Wildtiermanagements kritisiert. Dennoch gelingt es innerhalb dieser Gebiete seit Jahren, den Rotwildbestand so zu managen, dass die Interessen von Landeskultur und Jagd weitestgehend in Einklang gebracht werden können.

Der Rothirsch als Teil unserer autochthonen Wildtierfauna kann so seit Jahrzehnten selbst in sensiblen Waldlebensräumen wie dem Gebirgswald der Alpen im Einklang mit anderen menschlichen Interessen erhalten werden. Ob dies auch gelänge, wenn Rotwild sich auch außerhalb der derzeitigen Rotwildgebiete in ganz Bayern ausbreiten dürfte, ist eher fraglich. Denn Rotwildmanagement funktioniert in den Auwaldgebieten an der Isar anders als in den Hochlagen der Alpen.
Flexibilität und fachliches Wissen ist erforderlich, wenn zwischen den menschlichen Belangen und den Ansprüchen des Rotwildes ein vernünftiger Ausgleich gelingen soll.

Gericht befürwortet Rotwildgebiete

Die Rotwildgebiete wurden auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof positiv beurteilt. Die Richter gingen davon aus, dass die Festlegung von Rotwildgebieten dem Erhalt des Rotwildbestands dient und gleichzeitig die unterschiedlichen Interessen von Landeskultur und Jagd gewahrt bleiben.

Rotwildgebiete in Bayern pdf 451 KB

Rechtliche Regelung von Rotwildgebieten in Bayern

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die in Bayern vorgenommene Festlegung von Rotwildgebieten für verfassungsgemäß erklärt. Die Richter urteilten, dass die jagdrechtlichen Zielsetzungen in § 1 BJagdG und Art. 1 BayJG durch das System der Rotwildgebiete nicht beeinträchtigt werden.

Der bayerische Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine revierübergreifende Gesamtregelung mit einer großräumigen Festlegung von Rotwildgebieten, in denen zu Erhaltung des Rotwilds besondere Hege-und Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können, verbunden mit einem Hegeverbot und einer Abschusspflicht in den übrigen Gebieten geeignet und erforderlich ist, um unter Erhaltung des Rotwildbestands einen Ausgleich der gegensätzlichen Interessen von Jagd und Landeskultur zu erreichen.

Dabei ist der Gesetzgeber zulässigerweise davon ausgegangen, dass die Erhaltung eines gesunden Bestands nachhaltig nur möglich ist, wenn das Rotwild einerseits in den für seine Lebensansprüche besonders geeigneten Räumen auch unter Einsatz besonderer Hegemaßnahmen wie Wildfütterung in Notzeiten und Wintergatter gehegt wird, und wenn es andererseits in Gebieten, die seinen Lebensraumansprüchen nicht ausreichend genügen, einem Hegeverbot und Abschussgebot unterliegt.

Der Verfassungsgerichtshof hob zudem hervor, dass es nicht erforderlich ist, Rotwildgebiete überall dort ausweisen zu müssen, wo Rotwild natürlicherweise vorkommt. Die vielfachen wiederstreitenden Interessen, die die Regelungen des Jagdwesens über Hege und Abschuss zum Ausgleich bringen sollen, insbesondere das Gebot der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes im Verhältnis zu landeskulturellen Erfordernissen, können daher ein Freimachen von Rotwild und ein Hegeverbot auch für solche Gebiete rechtfertigen, in denen ein "natürliches Rotwildvorkommen" besteht. Der Verfassungsgerichthof betonte, dass in diesem Zusammenhang ferner das aus Art. 141 Abs. 1 Bayerische Verfassung abzuleitende Gebot zu beachten ist, nach dem der Wald vor Schäden zu schützen ist und dass sämtliche Regelungen über die Jagdausübung unter diesem Verfassungsgebot stehen.

Wintergatter - eine Notlösung

Im schneereichen Hochgebirge wird es für das Rotwild sehr schwierig, geeignete Nahrung zu finden. Um das Überleben der Wildtiere zu sichern und den Schaden an Waldbäumen durch Schälen der Rinde zu vermeiden, kann das Rotwild in großräumigen Wintergattern überwintern. Hier wird es artgerecht gefüttert und kann den Winter überbrücken.

Dies bietet Interessierten eine weitere Möglichkeit das Rotwild zu erleben: Zu öffentlich bekanntgegebenen Terminen kann man, zum Beispiel nahe dem Spitzingsee, bei der Fütterung des Rotwilds zusehen und viele Informationen über das größte heimische Wildtier sammeln.

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