Schwarzwildschäden vermeiden

Schaden im Feld durch Schwarzwild

© Janko, C.

In der jagd- und landwirtschaftlichen Fachliteratur sind diverse Maßnahmen beschrieben, wie Schwarzwildschäden verhütet werden können. Unterschiedliche Mittel der Vergrämung bis hin zur aufwendigen Zäunung gefährdeter Flächen mit Elektrozäunen kommen derzeit vielerorts zur Anwendung. Jeder Praktiker hat hinsichtlich der Anwendung von Repellents oder Elektrozäunen eigene Erfahrungen gemacht. All diese „Hilfsmittel“ tragen sicherlich auch zur Wildschadensminderung bei. Wenn sie aber nicht mit einer intensiven Bejagung einhergehen, lindern sie letztlich nur die Symptome, kurieren aber nicht die Ursache der Wildschäden.

Die allerbeste und effektivste Wildschadensverhütung ist nach wie vor eine nachhaltige Regulation der Wildschweinbestände auf ein niedriges Populationsniveau.

Die Wildschweinpopulation auf ein niedriges Niveau zu reduzieren ist daher die vorrangige Aufgabe der Jägerschaft. "Weniger Wildschweine = weniger Wildschäden!" Dies ist zweifellos eine pauschalierende Aussage. Sie ist aber im Grundsatz richtig, wie nicht zuletzt die Erfahrungen der Jäger und Landwirte zeigen.
Die größte Herausforderung insbesondere für die Jägerschaft kommt aber erst nach einer Reduktion der Schwarzwildbestände. Sie besteht darin, die Population auf einem allseits akzeptierten niedrigen Niveau zu halten. Keine leichte Aufgabe, denn einerseits kann Schwarzwild aus anderen Regionen zuwandern, andererseits kann es sich dank seiner immensen Reproduktionsleistung innerhalb kürzester Zeit wieder deutlich vermehren. Ein Nachlassen bei der notwendigen intensiven Bejagung wird hinsichtlich der Wildschadenssituation dann sehr schnell zum Bumerang. Hier ist von allen Seiten größte Aufmerksamkeit notwendig.
Ein gemeinsames Monitoring ist ein wichtiges Instrument, um gegenseitige Akzeptanzgrenzen für die Wildschadenssituation und letztlich für die Höhe der Schwarzwildpopulation in einer Region auszuloten.

Um Wildschäden zu vermeiden, sind daher auch die Grundbesitzer und Bewirtschafter gefordert.

Beispielsweise können Landwirte die Jäger in ihrem Bemühen der Wildschadensverhinderung durch diverse Schutz- und Vergrämungsmaßnahmen unterstützen. In den Regionen ist ein umfangreiches Know-how dazu vorhanden. Eine wichtige Maßnahme ist die Anlage sogenannter Bejagungsschneisen in gefährdeten Feldfrüchten. Diese sind nicht immer und überall in Bayern notwendig und sinnvoll. Aber wenn ihre Anlage von den lokal beteiligten Jägern und Landwirten erwogen wird, sind intensive Absprachen eine Grundvoraussetzung für den Erfolg. Denn trotz der geschaffenen bürokratischen Erleichterungen für die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen, ist die Anlage von Bejagungsschneisen mit einem entsprechend hohen Aufwand für den jeweiligen Landwirt verbunden.
Andererseits muss der Jäger die geschaffenen Bejagungsmöglichkeiten in Bejagungsschneisen intensiv nutzen, um Wildschweine effektiv von schadensgefährdeten Feldfrüchten fern zu halten. Was hilft die beste Bejagungsschneise, wenn der örtlich zuständige Jäger diese kaum nutzt? Gerade in den Sommer- und Herbstmonaten ist die Bejagung der Wildschweine in der Feldflur für die Jäger sehr zeitintensiv.

Anlage und Förderung von Bejagungsschneisen

Die Bejagung in den schadensträchtigen Sommermonaten gestaltet sich in der Feldflur zunehmend schwierig, insbesondere wenn regional große zusammenhängende Getreideanbauflächen vorhanden sind. Es ist unzweifelhaft, dass Schwarzwild vom Deckungs- und Nahrungsangebot im Lebensraum der Agrarlandschaft profitiert. Getreidearten, allen voran Mais, dienen dem Schwarzwild nicht nur als Fraß, sondern auch als Einstand.

Mit der Anlage von Bejagungsschneisen können weitere Möglichkeiten für eine Bejagung von Wildschweinen vor allem in Maisschlägen geschaffen werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Bejagungsschneisen anzulegen. Dies können Streifen sein, die mit anderen Kulturpflanzen bebaut, ganz aus der Produktion genommen oder durch vorzeitige Beerntung eines Teils der angebauten Kultur angelegt werden.

Die Jäger können solchen Streifen für die Schwarzwildbejagung nutzen. Eine Pflicht des Bewirtschafters zur obligatorischen Anlage von Bejagungsschneisen gibt es allerdings nicht. In der Kommunikation zwischen Landwirt und Jäger liegt daher ein wesentlicher Schlüssel, wenn durch Schneisen in Getreidekulturen, Raps und anderen Kulturen Bejagungserleichterungen geschaffen und somit Wildschäden in der Feldflur verhindert werden sollen.

In wenig strukturierten und großflächigen Schlägen kann durch Bejagungsschneisen eine weitere Bejagungsmöglichkeit geschaffen werden. Der Landwirt sollte allerdings die Effektivität gegen den nicht unerheblichen praktischen Aufwand zur Anlage von Bejagungsschneisen abwägen (Deckungsbeitragsverluste je nach Art der Anlage; betriebliche Bedingungen im Einzelfall sind Grundlage für die Anbauentscheidung; Arbeitsaufwand pro Hektar steigt mit abnehmender Schlaggröße und abnehmender Größe der Bejagungsschneisen).
Außerdem gibt es in Bayern Regionen, in denen von Bejagungsschneisen keine wesentlichen Erleichterungen für die Schwarzwildbejagung bzw. die Wildschadensverhütung ausgehen. Die Anbau- bzw. Flächenstruktur erübrigt in einigen Regionen Bayerns die Anlage von Bejagungsschneisen aufgrund des Nebeneinanders einer Vielzahl unterschiedlicher Kulturen mit verschiedenen Erntezeitpunkten im Jahresverlauf und wegen der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen, die in der Regel deutlich kleinere Feldstrukturen als zum Beispiel in den neuen Bundesländern aufweisen.

Bayern hat zum einen von der seit letztem Jahr auf Bundesebene eröffneten Möglichkeit einer vereinfachten Beantragung freiwillig angelegter Blühstreifen und Bejagungsschneisen auf Maisflächen konsequent Gebrauch gemacht. Es kann die gesamte Fläche als „Mais mit Blühstreifen / Bejagungsschneise“ (Nutzungscode 177, 410) im Mehrfachantrag angegeben werden ohne separate grafische Erfassung der Blühstreifen bzw. Bejagungsschneisen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Streifen / Schneisen nur einen deutlich untergeordneten Anteil am beantragten Maisschlag von maximal ca. 20 % einnehmen. Sie sind entweder abzuernten oder stillzulegen, dann aber jährlich vor dem 16. November zu pflegen (z. B. Mulchen).
Zum anderen kann bei Raps- und Getreidebeständen die ganze Fläche dennoch mit der jeweiligen Hauptkultur beantragt werden, wenn die für eine bessere Bejagung erforderlichen Bejagungsschneisen bzw. „Schusslöcher“ in diesen Kulturen üblicherweise erst nach erfolgter Aussaat durch eine frühzeitige Ernte des Aufwuchses angelegt werden.
Beide Möglichkeiten können im KULAP unter Beachtung der Auflagen in den jeweiligen Maßnahmen angewandt werden. Es ergeben sich somit keine förderrechtlichen Nachteile durch die Anlage von Bejagungsschneisen.
Lediglich bei eigens als Wildlebensraum eingesäten Blühflächen im KULAP dürfen keine Bejagungsschneisen bzw. „Schusslöcher“ angelegten werden.
Bei vertieften Nachfragen und Beratungsbedarf zur Förderung stehen die ÄELF-Bereich Landwirtschaft zur Verfügung.

Bei der Abwägung der Anlage von Bejagungsschneisen ist aber auch zu berücksichtigen, dass sie nicht nur für das Schwarzwildmanagement Relevanz haben. Sie können je nach Anlageart bestimmte Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes begünstigen. In der Landwirtschaft bietet das „Greening“ neue Möglichkeiten. Sprechen Sie daher auch mit Ihrem zuständigen Wildlebensraumberater vor Ort!

Wildlebensraumberatung in Bayern

Schwarzwildschäden im Grünland sind besonders ärgerlich

Frischlinge auf NahrungssucheZoombild vorhanden

© simank-Fotolia.com

Besonders im Grünland sind aufgetretene Schwarzwildschäden sehr ärgerlich. Dies insbesondere deshalb, weil sie hohe Kosten bei der Reparatur verursachen. Dies belastet das Verhältnis von Jäger und Landwirt.